Hintergrundinfos Die Abgasemissionen mobiler Maschinen und Geräte – in erster Linie seien hier die auf Baustellen allgegenwärtigen Baumaschinen genannt – geraten immer stärker in den öffentlichen Fokus. Der Gesetzgeber verschärft sukzessiv die geltenden Grenzwerte für diese Anwendungsbereiche. Dabei werden durch die „EU Nonroad“-Richtlinie mobile Maschinen und Geräte reglementiert. In der Vergangenheit konnten die geforderten Emissionsgrenzwerte durch innermotorische Maßnahmen, wie etwa Abgasrückführung oder verbesserte Einspritzsysteme, eingehalten werden. Für die derzeit geltenden Grenzwerte der Stufe III b und zukünftig geltenden Grenzwerte der Stufe IV wird der zusätzliche Einsatz von Abgasnachbehandlungssystemen unverzichtbar. Dabei kommen in Abhängigkeit der Rohemissionen Dieselpartikelfilter und/oder SCR-Systeme zum Einsatz.
Quelle: VDMA |